AGB

Ticket AGB LTO Eventservice GmbH

1. ZAHLUNG DER EINTRITTSKARTEN:
Die Eintrittskarten müssen direkt bei Buchung zu 100 % bezahlt werden. Die Preise in Euro beinhalten Gebühren zzgl. Versand- und Bearbeitungskosten.

2. RÜCKTRITT ODER UMBUCHUNG DES KUNDEN:
Die Rücknahme oder der Umtausch bestellter Eintrittskarten ist nicht möglich. Nicht abgenommene bzw. nicht vollständig bezahlte Eintrittskarten bleiben im Besitz der LTO Eventservice GmbH zur anderweitigen Verwertung entsprechend der Ziffer 3.

3. RÜCKTRITT DER LTO Eventservice GmbH:
Ferner ist die LTO Eventservice GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der LTO Eventservice GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Die LTO Eventservice GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die LTO Eventservice GmbH.

4. STORNIERUNG:
Die LTO Eventservice GmbH behält sich vor, unabhängig von Regressansprüchen wegen Nichterfüllung, Bestellungen kostenpflichtig zu stornieren, wenn der Gesamtrechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Buchungsdatum vollständig bezahlt ist. Nicht bzw. nicht vollständig bezahlte Eintrittskarten bleiben im Besitz der LTO Eventservice GmbH.

5. EINTRITTSKARTEN:
Der Versand der Eintrittskarten erfolgt nach vollständiger Bezahlung. Die LTO Eventservice GmbH behält sich vor, die Eintrittskarten an einem von der LTO Eventservice GmbH bestimmten Ort und Zeitpunkt auszuhändigen.

Die Lieferung der Eintrittskarten erfolgt durch die LTO Eventservice GmbH. Sollten Eintrittskarten, die die LTO Eventservice GmbH Ihnen bestätigt hat, aus von der LTO Eventservice GmbH nicht beeinflussbaren Gründen nicht verfügbar sein, so behalten wir uns vor, Ihnen entsprechend gleichwertige Tickets für die Veranstaltung auszuhändigen.

Alle Eintrittskarten sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LTO Eventservice GmbH. Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte(n) ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung der LTO Eventservice GmbH ist verboten. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die dem Erwerber der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten.

Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

6. ÄNDERUNGEN/ANPASSUNGEN:
Die LTO Eventservice GmbH behält sich vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch daraus auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin. Außerdem behält sich die LTO Eventservice GmbH das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm oder Begleitveranstaltungen zu ändern.

9. ANERKENNUNG DER BESUCHERORDNUNG DER LTO Eventservice GmbH:
Der Erwerb einer Eintrittskarte zum Eintritt auf das Veranstaltungsgelände (im Folgenden Gelände genannt) der LTO Eventservice GmbH für eine Veranstaltung auf dem Gelände (im Folgenden Veranstaltung genannt) beinhaltet die Anerkennung der Besucherordnung der LTO Eventservice GmbH, gemäß derer die LTO Eventservice GmbH Einlass in Gelände und Veranstaltung gewährt. Die Besucherordnung der LTO Eventservice GmbH ist abrufbar auf der Website unter dem Stichwort „Besucherinfos“.

10. KÜNSTLERAUFTRITTE:
Die LTO Eventservice GmbH hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Auftritte. Bei Sportevents, Konzerten oder ähnlichen Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Sollten Künstler gegenüber der LTO Eventservice GmbH ihre Auftritte aus wichtigem Grund absagen entsteht kein Erstattungsanspruch.

11. OPEN-AIR:
Bei Open-Air-Veranstaltungen sucht die LTO Eventservice GmbH eine zum Zweck der Veranstaltung passende örtliche Gegebenheit aus. Auf mögliche Veränderungen dieser hat die LTO Eventservice GmbH keinen Einfluss. Open-Air-Veranstaltungen finden in der Regel auch bei schlechtem Wetter statt, es sei denn, es besteht hierdurch die Unmöglichkeit der sicheren Durchführung der Veranstaltung. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur auf ausdrückliche Bekanntgabe der LTO Eventservice GmbH.

12. AN- ABREISE/PARKEN:
Die An-Abreise zum/vom Veranstaltungsgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. (Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz direkt vor oder sogar auf dem Veranstaltungsgelände.) Sollte es einen ausgewiesenen Veranstaltungsparkplatz geben, ist dort den Hinweisen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Der Umwelt zuliebe, benutzen Sie bitte die öffentlichen Verkehrsmittel.

13. HAFTUNG:
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die LTO Eventservice GmbH, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die LTO Eventservice GmbH haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.

12Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen:
Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die von der LTO Eventservice GmbH, derer Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Einzelticketverkauf haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Zahlungsort ist der Sitz der LTO Eventservice GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im Kaufmännischen Verkehr der Sitz der LTO Eventservice GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des Paragraphen 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der LTO Eventservice GmbH. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei beidseitigem Handelskauf ist der Sitz der LTO Eventservice GmbH alleiniger Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: April 2019